Mikrozensus

Der Mikrozensus, auch „kleine Volkszählung“ genannt, ist eine repräsentative Stichprobenerhebung, die jährlich 1 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Er stellt fortlaufend statistische Informationen über Bevölkerung und Arbeitsmarkt bereit.

Seit dem Jahr 1985 existiert das so genannte Mikrozensusgesetz mit Mikrozensusverordnungen. Danach sind pro Jahr ein bis drei Befragungen von 0,1 bis zu 1 Prozent der Bevölkerung erlaubt.

Durch den regelmäßig ausgeführten Mikrozensus erhält man fortlaufend relevante statistische Informationen über Struktur, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung, Gesundheit und Wohnverhältnisse. Er ist deshalb eine so genannte Mehrzweckstichprobe.

Der Mikrozensus schreibt somit die wichtigsten Daten über Struktur und Entwicklung privater Haushalte in der Zeit zwischen großen Totalerhebungen (Volkszählungen) fort, die nur alle 10 Jahre stattfinden.

Personen, die vom Mikrozensus erfasst werden, haben eine Auskunftspflicht. Ein Mikrozensus wird als einstufige geschichtete Flächenstichprobe ausgeführt. Das bedeutet, es werden bestimmte Bezirke ausgewählt, in denen dann eine Vollerhebung stattfindet. Jährlich werden 25 Prozent der an solch einer Stichprobe ausgewählten Haushalte oder Bezirke ausgetauscht. Das bedeutet, dass ein Haushalt vier Jahre lang Teil der Stichprobe ist.

An jedem Mikrozensus nehmen rund 390.000 Haushalte mit 830.000 Personen teil. Er wird in den alten Bundesländern seit 1957, und in den neuen Ländern seit 1991 durchgeführt. Organisiert und vorbereitet wird der Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt. Für die Befragung und die Aufbereitung sind die statistischen Landesämter zuständig.

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