Grundgesamtheit

Die Grundgesamtheit (Kollektiv, Population, statistische Masse) ist die Menge der Personen, für die die Aussage einer Marktforschungs-Untersuchung gelten soll. Sie ist die Menge aller potenziellen Zielpersonen für eine Untersuchung.

Bei statistischen Untersuchungen und bei Verbraucherbefragungen in der Marktforschung muss die Grundgesamtheit zweckmäßigerweise sachlich, räumlich und zeitlich genau abgegrenzt sein, um eine nachvollziehbare Auswahl treffen und später genau angeben zu können, wofür die Untersuchungsergebnisse gelten.

Da an einer Befragung nicht alle Bürger, beispielsweise eines Bundeslandes wie NRW, teilnehmen können, wählt man in der Regel eine Stichprobe oder Teilerhebung aus. Mit dieser Teilerhebung will man dann die Meinung aller volljährigen NRW Bürger, somit der Einwohner ab 18 Jahren, ermitteln.

Wählt man solch eine Grundgesamtheit aus, muss stets genau festgelegt sein, wer zu dieser Gruppe gehört, und wer nicht. Legt man sich zum Beispiel auf die Gruppe „aller NRW Bürger ab 18 Jahren“ fest, dann muss eindeutig definiert sein, ob damit die Bewohner mit Erstwohnsitz in NRW gemeint sind, ob es egal ist, ob sie eine Wohnung oder ein Haus bewohnen, oder ob zu dieser Gruppe möglicherweise nur alle in NRW lebenden und auch in dem Bundesland geborenen Personen zählen.

Wird die Grundgesamtheit durch die Angabe eines Zeitpunkts abgegrenzt, z.B. Personen, die am 1.1.2014 als deutsche Staatsbürger gemeldet waren, wird sie Bestandsmasse genannt, wenn sie durch die Angabe eines Zeitraums festgelegt wird, z.B. Personen, die im Jahr 2014 einen Schulabschluss gemacht haben, heißt sie Bewegungsmasse.

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